Sehr geehrte Damen und Herren,
vorab möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie bitte darauf achten, dass einige Betreiber erhebliche Einzelzimmerzuschläge Ihnen in Rechnung stellen! Prüfen Sie daher vorab alle Kosten, da ein Zuschlag von beispielsweise ca. 10,-€ zusätzlich zu den Investitionskosten im Monat immerhin 304,20€ ausmachen! Vergleichen Sie Äpfel mit Äpfeln! >
Das Heimentgelt oder die Heimkosten sind die Geesamtkosten, welcher ein Bewohner für seine Unterbringung und Versorgung aufzubringen hat. Die Ermittlung des Pflegesatzes unserer Einrichtung wird bestimmt durch die Vorgaben des Landespflegegesetzes des Bundeslandes Niedersachsen. Das Heimentgelt gliedert sich in 5 Bestandteile auf:
- Pflegekosten gem. § 82 I Nr. 1 SGB XI
- Kosten für Unterkunft und Verpflegung gem. § 82 II Nr. 2 SGB XI
- Investitionskosten gem. § 82 II Nr. 1 und III, IV SGB XI - Vergütungsvereinbarung gem. § 76 II SGB XII
- Besondere Komfortleistungen für Unterkunft und Verpflegung (§ 88 I Nr. 1 SBG XI)
- zusätzlich pflegerisch - betreuende Leistungen (§ 88 I Nr. 2 SGB XI)
Die Pflegekosten sind je nach Pflegestufe unterschiedlich und decken die Personal- und Sachkosten für die Pflege ab. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung umfassen im Wesentlichen die Kosten für Wohnraummiete, Energiekosten, Ernährung, Reinigung usw. Die Investitionskosten umfassen die Kosten für die Instandhaltung und Werterhaltung der Pflegeeinrichtung. Unser Investitionskostensatz (5,65 €) ist im Vergleich zu den Investitionskosten aller anderen Einrichtungen im Umkreis bedeutend günstiger (Im Durchschnitt um ca. 10,- €).
Folgende Pflegestufen lassen sich wie folgt untereilen:
|
gering pflegebedürftig (Pflegesatz wird ausschließlich zwischen dem Träger und dem Sozialhilfeträger vereinbart) |
|
erheblich pflegebedürftig; monatliche Leistung der Pflegekasse |
1.023,-€ |
|
schwer pflegebedürftig; monatliche Leistung der Pflegekasse |
1.279,-€ |
|
schwerst pflegebedürftig; monatliche Leistung der Pflegekasse |
1.550,-€ |
|
Härtefall; monatliche Leistung der Pflegekasse |
1.750,-€ |
Für die Zuordnung der Pflegebedürftigen zu den einzelnen Pflegeklassen ist der Leistungsbescheid der Pflegekasse über die jeweilige Pflegestufe nach § 15 SGB XI maßgeblich. Um die Leistungen in Anspruch zu nehmen, ist folglich ein Antrag bei der Kasse notwendig. Die Pflegekasse widerum beauftragt dann den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen), welcher ein Gutachten über die Pflegebedürftigkeit des potentiell Pflegebedürftigen anfertigt. Anhand des Gutachtens (Orientierung an Pflegegutachtungsrichtlinien)findet eine Zuordnung zu den oben genannten Pflegestufen statt. Wenn von einer Pflegekasse eine Einstufung bereits vor der Heimaufnahme vorgenommen wurde, so gilt diese Stufe zunächst einmal auch die vollstationäre Leistung.
KURZZEITPFLEGE AB 21,02 € PRO TAG!
Ein Einzelzimmmer kostet bei uns mehr als ein Doppelzimmer. Dies bedeutet, dass ein Bewohner im Doppelzimmer in der Pflegestufe 1 lediglich 864,56€ zuzahlt, statt der bisherigen 910,79-€ . Sie sparen daher effektiv 46,23€. Wenn Angehörige ihre Eltern daher jetzt besuchen, so bedeutet dies, dass Sie gleichzeitig eine Unterkunft in Bad Bevensen in Anspruch nehmen können und immer noch etwas übrig bleibt. Damit haben auch wir einen Vorteil, da hierdurch der Anreiz steigt, ein Doppelzimmer zu belegen.
| Pflegestufen |
G |
1 |
2 |
3 |
| Pflegesatz ab 1.01.2012 pro Tag |
23,89 € |
41,03 € |
54,50 € |
67,76 € |
| U/V Satz pro Tag |
18,43 € |
18,43 € |
18,43 € |
18,43 € |
| Investitionskosten EZ pro Tag |
8,19 € |
8,19 € |
8,19 € |
8,19 € |
| Investitionskosten DZ pro Tag |
2,59 € |
2,59 € |
2,59 € |
2,59 € |
| Heimentgelt für EZ pro Tag |
50,51 € |
67,65 € |
81,12 € |
94,38 € |
| Heimentgelt für DZ pro Tag |
44,91 € |
62,05 € |
75,52 € |
88,78 € |
| Übernahme Anteil Kosten der Pflegekasse |
0 |
1.023 € |
1.279 € |
1.550 € |
| Eigenanteil EZ |
1.536,51 € |
1.034,91 € |
1.188,67 € |
1.321,04 € |
| Eigenanteil DZ |
1.366,16 € |
864,56 € |
1.018,32 € |
1.150,69 € |
| Zusätzliche Betreuung und Aktivierung |
95,21 € |
95,21 € |
95,21 € |
95,21 € |
Sofern Sie Fragen zu unseren Preisen haben, können Sie sich jederzeit bei uns informieren. In der Pflegestufe 1 zählen wir damit in der Preisspanne für Doppelzimmer zu den günstigsten Einrichtungen im Landkreis Uelzen. Kurzzeitpflege gibt es bei uns für 21,02 € ab dem 1.01.2012 pro Tag! Besuchen Sie uns gerne und überzeugen Sie sich.Pflege und Qualität gibt es damit bei uns zu sehr fairen Preisen. Sie können sich jederzeit bei uns informieren. |