Heimentgelt oder Heimkosten

Das Heimentgelt oder die Heimkosten sind die Gesamtkosten, welche ein Bewohner für seine Unterbringung und Versorgung aufzubringen hat. Die Ermittlung des Pflegesatzes unserer Einrichtung wird bestimmt durch die Vorgaben des Landespflegegesetzes des Bundeslandes Niedersachsen. Das Heimentgelt gliedert sich in 5 Bestandteile auf:

  • Pflegekosten gem. § 82 I Nr. 1 SGB XI
  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung gem. § 82 II Nr. 2 SGB XI
  • Investitionskosten gem. § 82 II Nr. 1 und III, IV SGB XI – Vergütungsvereinbarung gem. § 76 II SGB XII
  • Besondere Komfortleistungen für Unterkunft und Verpflegung (§ 88 I Nr. 1 SBG XI)
  • Zusätzlich pflegerisch–betreuende Leistungen (§ 88 I Nr. 2 SGB XI)

Die Pflegekosten sind je nach Pflegegrad unterschiedlich und decken die Personal- und Sachkosten ab. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung umfassen im Wesentlichen die Kosten für Wohnraummiete, Energiekosten, Ernährung, Reinigung usw. Die Investitionskosten umfassen die Kosten für die Instandhaltung und Werterhaltung der Pflegeeinrichtung.

Die jeweiligen Preise entnehmen Sie bitte einer der folgenden Internetseiten (damit haben Sie automatisch einen Preisvergleich):

a) www.bkk-pflegefinder.de: hier geben Sie den Standort Bad Bevensen ein – klicken auf Preisliste und suchen unser Haus Residia

b) AOK Pflegenavigator: hier geben Sie den Standort Bad Bevensen ein und suchen unser Haus Residia

Bitte beachten Sie, dass gem. der Landesrahmenverträge in Niedersachsen die Preise um bis zu 30% variieren.

Um die Leistungen in Anspruch zu nehmen, ist folglich ein Antrag bei der Kasse notwendig. Die Pflegekasse wiederum beauftragt dann der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen), welcher ein Gutachten über die Pflegebedürftigkeit des potentiell Pflegebedürftigen anfertigt. Anhand des Gutachtens (Orientierung an Pflegegutachtungsrichtlinien) findet eine Zuordnung zu den oben genannten Pflegegraden statt. Wenn von einer Pflegekasse eine Eingradung bereits vor der Heimaufnahme vorgenommen wurde, so gilt dieser Pflegegrad zunächst einmal auch die vollstationäre Leistung.

Die Preise für die Kurzzeitpflege entnehmen Sie ebenfalls den beiden Seiten. Für die Kurzzeitpflege steht Ihnen ein Betrag in Höhe von 1.612 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag kann um den nicht in Anspruch genommenen Betrag aus der Verhinderungspflege erhöht werden (+1.612,- Euro). Ziele der Kurzzeitpflege:

  • Wiedergewinnung der häuslichen Pflegefähigkeit
  • Übergangsphase für einen stationären Aufenthalt
  • Verhinderung der Pflegeperson zu Hause und damit Ersatz über die Kurzzeitpflege

Bei uns sind Sie gut aufgehoben. Eine gute Pflegequalität, Unterkunft und Verpflegung sowie Betreuungsmaßnahmen gehören dazu und runden das Gesamtkonzept ab. Sie können sich jederzeit bei uns informieren.